Anis, Destillierter

Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 29 Folgendes:

  • Destillierter Anis ist Anis, dessen Alkoholgehalt zu mindestens 20 % aus Alkohol besteht, der unter Beigabe der in Kategorie 28 Buchstabe a genannten Samen und im Falle geografischer Angaben unter Beigabe von Mastix oder anderer würzender Samen, Pflanzen oder Früchte destilliert wurde.
  • Der Mindestalkoholgehalt von destilliertem Anis beträgt 35 %vol.
  • Bei der Herstellung von destilliertem Anis dürfen nur natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i bzw. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.