Brandy oder Weinbrand

  • Brandy oder Weinbrand ist eine Spirituose, die
    > aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht,
    > in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder - bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1 000 Litern - mindestens sechs Monate gereift ist,
    > einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist, die ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen,
    > einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Brandy oder Weinbrand beträgt 36 %vol.
  • Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 ist nicht zulässig.
  • Brandy oder Weinbrand darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
  • Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.

 

Siehe auch den Beitrag Weinbrand unter Gattungen.