Branntwein

  • Branntwein ist eine Spirituose,
    > die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 % vol von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 %v ol gewonnen wird,
    > die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,
    > die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 % vol.
  • Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 Anhang I Nummer 5 ist nicht zulässig.
  • Branntwein darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
  • Branntwein darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
  • Wurde Branntwein einer Reifung unterzogen, so darf er weiterhin als  „Branntwein“ vermarktet werden, sofern die Reifezeit mindestens der im Anhang II der EU-Spirituosenverordnung für Spirituosen der Kategorie 5 festgelegten Reifezeit entspricht.