Tresterbrand oder Trester
Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
- Traubentresterdestillat
- Wasser
- Zucker (falls verwendet)
- Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)
II. Nährwertangaben
Tresterbrand oder Trester 37,5 % vol | pro 20 ml | pro 100 ml |
Energie kcal/kJ | 41 kcal/172 kJ | 207 kcal/858 kJ |
Gesamtfett | 0 | 0 |
Gesättigte Fettsäuren | 0 | 0 |
Kohlenhydrate | 0 | 0 |
Zucker | 0 | 0 |
Eiweiß | 0 | 0 |
Salz | 0 | 0 |
III. Beschreibung
- Tresterbrand oder Trester ist eine Spirituose, für die folgende Bedingungen gelten:
i) sie wird ausschließlich aus vergorenem und destilliertem Traubentrester – entweder unmittelbar durch Wasserdampf oder nach Zusatz von Wasser – gewonnen;
ii) es dürfen höchstens 25 kg Trub je 100 kg verwendetem Trester zugesetzt werden;
iii) die Menge des vom Trub gewonnenen Alkohols darf 35 % der Gesamtmenge des Fertigerzeugnisses nicht übersteigen;
iv) die Destillation wird unter Beigabe des Tresters zu weniger als 86 % vol vorgenommen;
v) eine erneute Destillation zu demselben Alkoholgehalt ist zulässig;
vi) sie weist einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 140 g/hl r. A. und einen Methanolgehalt von höchstens 1.000 g/hl r. A. auf.
- Der Mindestalkoholgehalt von Tresterbrand oder Trester beträgt 37,5 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
- Tresterbrand oder Trester darf nicht aromatisiert werden. Das schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
- Trester oder Tresterbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.