Anis, Spirituosen mit

Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 25 Folgendes:

  • Spirituosen mit Anis sind Spirituosen, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen Extrakten von Sternanis (Illicium verum Hook f.), Anis (Pimpinella anisum L.), Fenchel (Foeniculum vulgare Mill.) oder anderen Pflanzen, die im Wesentlichen das gleiche Aroma aufweisen, nach einem oder mehreren der folgenden Verfahren gewonnen werden:
    > Mazeration und/oder Destillation,
    > erneute Destillation des Alkohols unter Zusatz von Samen oder anderen Teilen der oben genannten Pflanzen,
    > Beigabe von natürlichen destillierten Extrakten von Anispflanzen.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Spirituosen mit Anis beträgt 15 %vol.
  • Bei der Herstellung von Spirituosen mit Anis dürfen nur natürliche Aromastoffe oder Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.
  • Es können weitere natürliche Pflanzenextrakte und würzende Samen verwendet werden, wobei jedoch der Anisgeschmack vorherrschend bleiben muss.