Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

  • Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter sind Spirituosen mit vorherrschend bitterem Geschmack, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen und/oder naturidentischen Aromastoffen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i und ii der Richtlinie 88/388/EWG und/oder Aromaextrakten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der genannten Richtlinie gewonnen werden.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter beträgt 15 % vol.
  • Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter können auch die Verkehrsbezeichnung „Amer“ oder „Bitter“ – allein oder in Verbindung mit einem anderen Begriff – tragen.