Gin, Sloe
Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 37 Folgendes:
- Sloe Gin ist ein Likör, der durch Mazeration von Schlehen, gegebenenfalls unter Zusatz von Schlehensaft, hergestellt wird.
- Der Mindestalkoholgehalt von Sloe Gin beträgt 25 % vol.
- Bei der Herstellung von Sloe Gin dürfen nur natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.
- Die Verkehrsbezeichnung kann durch den Begriff „Likör“ ergänzt werden.