Gin, Sloe

Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 37 Folgendes:

  • Sloe Gin ist ein Likör, der durch Mazeration von Schlehen, gegebenenfalls unter Zusatz von Schlehensaft, hergestellt wird.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Sloe Gin beträgt 25 % vol.
  • Bei der Herstellung von Sloe Gin dürfen nur natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i und Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 88/388/EWG verwendet werden.
  • Die Verkehrsbezeichnung kann durch den Begriff „Likör“ ergänzt werden.