Grappa

Das Erzeugnis ist eine geschützte traditionelle Herkunftsbezeichnung für in Italien und im schweizerischen Tessin verwendete Brände, die durch Gärung von Trester aus Weintrauben, d. h. den Rückständen ausgepresster Trauben, und anschließender Destillation gewonnen werden.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 bestimmt, dass die Bezeichnung „Grappa“ nur für einen in Italien hergestellten Tresterbrand verwendet werden darf. Nach einem im Jahre 1999 zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist der Schutz von Grappa auf das Tessin ausgedehnt worden.

Die Erzeugnisse unterscheiden sich je nachdem, aus welchen Rückständen von Traubensorten das Erzeugnis gewonnen wird bzw. aus welchen Regionen diese stammen. Den Erzeugnissen ist gemein, dass das Grundmaterial für die Grappa-Herstellung trocken gebrannt werden muss. Die Kerne, Schalen oder Stengel dürfen also keine Feuchtigkeit mehr enthalten. Dadurch wird das Aroma intensiviert.

Zum Teil werden die Traubenrückstände unmittelbar nach der Pressung verwendet oder erst einige Zeit eingelagert. Je nach Herstellungspraxis werden Grappa-Feindestillate vor der Fertigstellung in Holzfässern gelagert. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol.