Kirschbrand

Obstbrand, der ausschließlich aus der vollen, vergorenen Frucht (ohne Stiel und nur mit einem geringen Kernanteil) durch Destillation hergestellt wird. Wichtig für die Qualität sind Lage und Boden im Anbaugebiet.

Weltbekannt ist das Schwarzwälder Kirschwasser, dessen Kirschen aus dem Schwarzwald oder seines genau abgegrenzten Vorlandes stammen muss. Die Bezeichnung „Kirschbrand“ kann durch die Angaben „Kirsch“ oder „Kirschwasser“ ersetzt werden.

„Schwarzwälder Kirschwasser“ und „Fränkisches Kirschwasser“ sind gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 geschützte Herkunftsbezeichnungen. Deren Mindestalkoholgehalt beträgt 40 % vol. Die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 sieht für Kirschwasser einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol vor.