Korn

Spirituose, die bereits im 15. Jahrhundert in Deutschland hergestellt wurde. Die Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 definiert das Erzeugnis als eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillieren von vergorener Maische aus dem vollen Korn von Weizen, Gerste, Hafer, Roggen oder Buchweizen gewonnen werden darf.

Andere Getreidesorten wie Reis, Mais oder Hirse sind unzulässig. Bei der Aufbereitung der Maische muss das volle Getreidekorn mit all seinen Bestandteilen verwendet werden. Der Zusatz von Zusatzstoffen ist verboten.

Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 ist die Bezeichnung „Korn“ ausschließlich einer Getreidespirituose vorbehalten, die in Deutschland oder in den jeweiligen Gebieten der Gemeinschaft hergestellt wird, in denen Deutsch eine der Amtssprachen ist. Weitere Voraussetzung ist, dass Korn in diesen Regionen in herkömmlicher Weise bzw. traditionell hergestellt wird.

Das Korndestillat kann durch einfache Destillation der vergorenen Maische gewonnen werden. Eine erneute Destillation ist zulässig. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 32 % vol. Doppelkorn weist einen Alkoholgehalt von mindestens 38 % vol auf.

Siehe auch den Beitrag Korn unter Gattungen.