Kornbrand
Die Bezeichnung „Korn“ kann durch „Kornbrand“ ersetzt werden, wenn das Erzeugnis einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol aufweist.
Siehe auch den Beitrag Kornbrand unter Gattungen.
Die Bezeichnung „Korn“ kann durch „Kornbrand“ ersetzt werden, wenn das Erzeugnis einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol aufweist.
Siehe auch den Beitrag Kornbrand unter Gattungen.