Gin, London

Gemäß der EU-Spirituosenverordnung (EG) Nr. 110/2008 gilt im Anhang II Ziffer 22 Folgendes:

  • London Gin gehört zur Spirituosenart Destillierter Gin:
    > Er wird ausschließlich aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen und weist einen Methanolgehalt von höchstens 5 g/hl r. A. auf; sein Aroma wird ausschließlich durch die erneute Destillation von Ethylalkohol in herkömmlichen Destilliergeräten unter Zusetzen aller verwendeten pflanzlichen Stoffe gewonnen;
    > der Mindestalkoholgehalt des hieraus gewonnenen Destillats beträgt 70 % vol;
    > jeder weitere zugesetzte Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs muss den in Anhang I Nummer 1 aufgeführten Merkmalen entsprechen, allerdings mit einem Methanolgehalt von höchstens 5 g/hl r. A.;
    > sein Gehalt an zugesetzten süßenden Erzeugnissen darf nicht mehr als 0,1 g Zucker je Liter des Fertigerzeugnisses betragen, und er enthält keine zugesetzten Farbstoffe;
    > er enthält keine anderen zugesetzten Zutaten außer Wasser.
  • Der Mindestalkoholgehalt von London Gin beträgt 37,5 % vol.
  • Die Bezeichnung London Gin kann durch den Begriff „dry“ ergänzt werden.