Getreidespirituose
- Getreidespirituose ist eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen wird und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweist.
- Mit Ausnahme von „Korn“ beträgt der Mindestalkoholgehalt von Getreidespirituosen 35 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der EU-Spirituosenverordnung Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
- Getreidespirituose darf nicht aromatisiert werden.
- Getreidespirituose darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
- Um die Verkehrsbezeichnung „Getreidebrand“ führen zu können, muss die Getreidespirituose durch Destillation zu weniger als 95 % vol aus vergorener Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen werden und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweisen.