Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

Mindestalkoholgehalt: 15 % vol
I. Zutatenliste
  • Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs (falls verwendet)
  • Wasser
  • Aromen (falls verwendet)
  • Farbe (falls verwendet)
  • Zucker (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter 15 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ17 kcal/69 kJ83 kcal/343 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter sind Spirituosen mit vorherrschend bitterem Geschmack, die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen und/oder naturidentischen Aromastoffen gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i und ii der Richtlinie 88/388/EWG und/oder Aromaextrakten gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der genannten Richtlinie gewonnen werden.
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter beträgt 15 % vol.
     
  3. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter können auch die Verkehrsbezeichnung „Amer“ oder „Bitter“ – allein oder in Verbindung mit einem anderen Begriff – tragen.

IV. Geschützte geografische Angaben

Für die Spirituosenkategorie Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter besteht in Deutschland eine geschützte geografische Angabe: