Tresterbrand oder Trester

  • Tresterbrand oder Trester ist eine Spirituose, für die folgende Bedingungen gelten:
    > sie wird ausschließlich aus vergorenem und destilliertem Traubentrester – entweder unmittelbar durch Wasserdampf oder nach Zusatz von Wasser – gewonnen;
    > es dürfen höchstens 25 kg Trub je 100 kg verwendetem Trester zugesetzt werden;
    > die Menge des vom Trub gewonnenen Alkohols darf 35 % der Gesamtmenge des Fertigerzeugnisses nicht übersteigen;
    > die Destillation wird unter Beigabe des Tresters zu weniger als 86 % vol vorgenommen;
    > eine erneute Destillation zu demselben Alkoholgehalt ist zulässig;
    > sie weist einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 140 g/hl r. A. und einen Methanolgehalt von höchstens 1.000 g/hl r. A. auf.
  • Der Mindestalkoholgehalt von Tresterbrand oder Trester beträgt 37,5 % vol.
  • Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der EU-Spirituosenverordnung Nr. 10/2008 Anhang I Nummer 5 ist nicht zulässig.
  • Tresterbrand oder Trester darf nicht aromatisiert werden. Das schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
  • Trester oder Tresterbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.