Brand aus Obsttrester

Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
  • Obsttresterdestillat
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)
  • Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Brand aus Obsttrester 37,5 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ41 kcal/172 kJ207 kcal/858 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Brand aus Obsttrester ist eine Spirituose, für die folgende Bedingungen gelten:

    i) sie wird ausschließlich durch Gärung und Destillation von Obsttrester, ausgenommen Traubentrester, zu weniger als 86 % vol gewonnen;

    ii) sie weist einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 200 g/hl r. A. auf;

    iii) sie weist einen Methanolgehalt von höchstens 1.500 g/hl r. A. auf;

    iv) der Blausäuregehalt bei Brand aus Steinobsttrester beträgt höchstens 7 g/hl r. A.;

    v) die erneute Destillation zu demselben Alkoholgehalt im Sinne der Ziffer i ist zulässig.
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von Obsttresterbrand beträgt 37,5 % vol.
     
  3. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
     
  4. Obsttresterbrand darf nicht aromatisiert werden.
     
  5. Obsttresterbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
     
  6. Die Verkehrsbezeichnung lautet „-tresterbrand“ unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht. Werden bei der Herstellung Trester unterschiedlicher Obstsorten verarbeitet, so wird die Verkehrsbezeichnung „Obsttresterbrand“ verwendet.