Brand aus Obsttrester
Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
- Obsttresterdestillat
- Wasser
- Zucker (falls verwendet)
- Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)

II. Nährwertangaben
Brand aus Obsttrester 37,5 % vol | pro 20 ml | pro 100 ml |
Energie kcal/kJ | 41 kcal/172 kJ | 207 kcal/858 kJ |
Gesamtfett | 0 | 0 |
Gesättigte Fettsäuren | 0 | 0 |
Kohlenhydrate | 0 | 0 |
Zucker | 0 | 0 |
Eiweiß | 0 | 0 |
Salz | 0 | 0 |
III. Beschreibung
- Brand aus Obsttrester ist eine Spirituose, für die folgende Bedingungen gelten:
i) sie wird ausschließlich durch Gärung und Destillation von Obsttrester, ausgenommen Traubentrester, zu weniger als 86 % vol gewonnen;
ii) sie weist einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 200 g/hl r. A. auf;
iii) sie weist einen Methanolgehalt von höchstens 1.500 g/hl r. A. auf;
iv) der Blausäuregehalt bei Brand aus Steinobsttrester beträgt höchstens 7 g/hl r. A.;
v) die erneute Destillation zu demselben Alkoholgehalt im Sinne der Ziffer i ist zulässig.
- Der Mindestalkoholgehalt von Obsttresterbrand beträgt 37,5 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
- Obsttresterbrand darf nicht aromatisiert werden.
- Obsttresterbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
- Die Verkehrsbezeichnung lautet „-tresterbrand“ unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht. Werden bei der Herstellung Trester unterschiedlicher Obstsorten verarbeitet, so wird die Verkehrsbezeichnung „Obsttresterbrand“ verwendet.