Brandy oder Weinbrand

Mindestalkoholgehalt: 36 % vol
I. Zutatenliste
  • Weindestillat
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)
  • Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Brandy oder Weinbrand 36 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ40 kcal/165 kJ199 kcal/824 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Brandy oder Weinbrand ist eine Spirituose, die

    i) aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht,

    ii) in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder – bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1.000 Litern – mindestens sechs Monate gereift ist,

    iii) einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist, die ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen,

    iv) einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von Brandy oder Weinbrand beträgt 36 % vol.
     
  3. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
     
  4. Brandy oder Weinbrand darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
     
  5. Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.

IV. Geschützte geografische Angaben

Für die Spirituosenkategorie Brandy oder Weinbrand bestehen in Deutschland zwei geschützte geografische Angaben: