Brandy oder Weinbrand
Mindestalkoholgehalt: 36 % vol
I. Zutatenliste
- Weindestillat
- Wasser
- Zucker (falls verwendet)
- Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)
II. Nährwertangaben
Brandy oder Weinbrand 36 % vol | pro 20 ml | pro 100 ml |
Energie kcal/kJ | 40 kcal/165 kJ | 199 kcal/824 kJ |
Gesamtfett | 0 | 0 |
Gesättigte Fettsäuren | 0 | 0 |
Kohlenhydrate | 0 | 0 |
Zucker | 0 | 0 |
Eiweiß | 0 | 0 |
Salz | 0 | 0 |
III. Beschreibung
- Brandy oder Weinbrand ist eine Spirituose, die
i) aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht,
ii) in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder – bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1.000 Litern – mindestens sechs Monate gereift ist,
iii) einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist, die ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen,
iv) einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
- Der Mindestalkoholgehalt von Brandy oder Weinbrand beträgt 36 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
- Brandy oder Weinbrand darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
- Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
IV. Geschützte geografische Angaben
Für die Spirituosenkategorie Brandy oder Weinbrand bestehen in Deutschland zwei geschützte geografische Angaben: