Branntwein
Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
- Weindestillat
- Wasser (falls verwendet)
- Zucker (falls verwendet)
- Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)
II. Nährwertangaben
Branntwein 37,5 % vol | pro 20 ml | pro 100 ml |
Energie kcal/kJ | 41 kcal/172 kJ | 207 kcal/858 kJ |
Gesamtfett | 0 | 0 |
Gesättigte Fettsäuren | 0 | 0 |
Kohlenhydrate | 0 | 0 |
Zucker | 0 | 0 |
Eiweiß | 0 | 0 |
Salz | 0 | 0 |
III. Beschreibung
- Branntwein ist eine Spirituose,
i) die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 % vol von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 % vol gewonnen wird,
ii) die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,
iii) die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
- Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
- Branntwein darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
- Branntwein darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
- Wurde Branntwein einer Reifung unterzogen, so darf er weiterhin als „Branntwein“ vermarktet werden, sofern die Reifezeit mindestens der im Anhang II der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 für „Brandy oder Weinbrand“ festgelegten Reifezeit entspricht.