Branntwein

Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
  • Weindestillat
  • Wasser (falls verwendet)
  • Zucker (falls verwendet)
  • Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Branntwein 37,5 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ41 kcal/172 kJ207 kcal/858 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Branntwein ist eine Spirituose,

    i) die ausschließlich durch Destillation zu weniger als 86 % vol von Wein oder Brennwein oder durch erneute Destillation eines Weindestillats zu weniger als 86 % vol gewonnen wird,

    ii) die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist,

    iii) die einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von Branntwein beträgt 37,5 % vol.
     
  3. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
     
  4. Branntwein darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
     
  5. Branntwein darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
     
  6. Wurde Branntwein einer Reifung unterzogen, so darf er weiterhin als „Branntwein“ vermarktet werden, sofern die Reifezeit mindestens der im Anhang II der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 für „Brandy oder Weinbrand“ festgelegten Reifezeit entspricht.