Getreidespirituose/Korn

Mindestalkoholgehalt: 35 % vol (Korn 32% vol)
I. Zutatenliste
  • Getreidedestillat
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)
  • Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Getreidespirituose 35 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ39 kcal/160 kJ193 kcal/801 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Getreidespirituose ist eine Spirituose, die ausschließlich durch Destillation einer vergorenen Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen wird und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweist.
     
  2. Mit Ausnahme von „Korn“ beträgt der Mindestalkoholgehalt von Getreidespirituosen 35 % vol.
     
  3. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
     
  4. Getreidespirituose darf nicht aromatisiert werden.
     
  5. Getreidespirituose darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
     
  6. Um die Verkehrsbezeichnung „Getreidebrand“ führen zu können, muss die Getreidespirituose durch Destillation zu weniger als 95 % vol aus vergorener Maische aus dem vollen Korn von Getreide gewonnen werden und die sensorischen Eigenschaften der Ausgangsstoffe aufweisen.

IV. Geschützte geografische Angaben

Für die Spirituosenkategorie Getreidespirituose/Korn bestehen in Deutschland sechs geschützte geografische Angaben: