Tresterbrand oder Trester

Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
  • Traubentresterdestillat
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)
  • Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Tresterbrand oder Trester 37,5 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ41 kcal/172 kJ207 kcal/858 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Tresterbrand oder Trester ist eine Spirituose, für die folgende Bedingungen gelten:

    i) sie wird ausschließlich aus vergorenem und destilliertem Traubentrester – entweder unmittelbar durch Wasserdampf oder nach Zusatz von Wasser – gewonnen;

    ii) es dürfen höchstens 25 kg Trub je 100 kg verwendetem Trester zugesetzt werden;

    iii) die Menge des vom Trub gewonnenen Alkohols darf 35 % der Gesamtmenge des Fertigerzeugnisses nicht übersteigen;

    iv) die Destillation wird unter Beigabe des Tresters zu weniger als 86 % vol vorgenommen;

    v) eine erneute Destillation zu demselben Alkoholgehalt ist zulässig;

    vi) sie weist einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 140 g/hl r. A. und einen Methanolgehalt von höchstens 1.000 g/hl r. A. auf.
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von Tresterbrand oder Trester beträgt 37,5 % vol.
     
  3. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
     
  4. Tresterbrand oder Trester darf nicht aromatisiert werden. Das schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
     
  5. Trester oder Tresterbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.