Alkoholkonsum: Wie weit geht der Verbraucherschutz?

Alkoholmissbrauch ist ein ernstes Thema, doch in der aktuellen Debatte gerät selbst der moderate Konsum von Alkohol immer wieder unter Generalverdacht. Angestoßen durch Diskussionen in den USA gewinnt das Streitthema auch in Europa und Deutschland erneut an Fahrt. Dabei machen die Stellungnahmen von Branchenverbänden und Organisationen des Gesundheitswesen deutlich, dass selbst bei der Einordnung wissenschaftlicher Studien die Meinungen auseinandergehen.

Die Positionen fasst Carsten Dierig in seinem Beitrag für die „Welt“ zusammen und geht dabei auch auf die Informations- und Präventionskampagnen ein, mit denen die Branche sich für den maßvollen Genuss von Alkohol stark macht – mit offensichtlich positiven Ergebnis. In dem Artikel kommt auch BSI Geschäftsführerin Angelika Wiesgen-Pick zu Wort und stellt dabei eine ebenso grundsätzliche wie entscheidende Frage: „Es muss die Frage erlaubt sein, wie viel Gesundheitsrisikovermeidung in die Zuständigkeit des Staates fällt und welche Einschnitte in die selbstbestimmte Lebensführung verhältnismäßig sind, wenn sich mündige Bürger eigenverantwortlich dafür entscheiden, gewisse Lebens- und Gesundheitsrisiken billigend in Kauf zu nehmen, zum Beispiel, wenn sie Ski fahren, Süßigkeiten essen oder bei besonderen Gelegenheiten einmal eine Spirituose genießen.“
 

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