BSI Aktuell 2025
Bonn (BSI) – Die Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wurde am 20. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht (VO [EU] Nr. 2025/40).
Die neue Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung am 11. Februar 2025 formal in Kraft und gilt allgemein ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten.
Ziele:
Die PPWR, die als Teil des europäischen „Green Deal“ entwickelt wurde, soll Verpackungen und Verpackungsmüll reduzieren und die Recyclingfähigkeit stärken. Die Verordnung gilt für alle Verpackungen materialunabhängig und für alle Verpackungsabfälle (Artikel 2 Absatz 1).
Anders als eine Richtlinie gilt die Verordnung PPWR unmittelbar in der EU. Es bedarf keiner Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Gemäß der PPWR dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn Sie der Verordnung entsprechen (Artikel 4 Absatz 1).
Für den Bereich Spirituosenbranche gilt zukünftig u. a. Folgendes bezüglich PPWR:
- 100-prozentiges Recycling für Spirituosen-Glasflaschen (keine Wiederverwendung),
- Spirituosen werden definiert nach der KombiniertenNomenklatur 2208 (d. h. ab 1,2 % vol – inklusive ready-to-drink):
Dabei ist Artikel 29 Absatz 7 Buchstabe f), der Spirituosen vom Anwendungsbereich der Wiederverwendungsquote (Mehrweg) und Pfandpflicht – bei Beteiligung an einem dualen System – ausnimmt, derzeit wie folgt formuliert:
„alkoholbasierte alkoholhaltige Getränke, die unter die KN-Position 2208 fallen.“
(im englischen ist es besser formuliert: „alcohol-based spirituous beverages corresponding to CN heading 2208“.
Der englische Ausdruck „spirituous beverages“ bezeichnet im Unterschied zu „spirit drinks“ oder kurz „spirits“ alle alkoholhaltigen Getränke, die einen Alkoholgehalt von über oder unter 15 Volumenprozent aufweisen und „destillierten“ oder auf andere Weise hergestellten Ethylalkohol enthalten.
Die Korrektur der Übersetzung wird nach Abstimmung und auf Veranlassen des BSI über das BMEL erfolgen. Wir werden weiter informieren.
Neu: Die alkoholfreien Spirituosensubstitute von 1,2 Volumenprozent aufwärts unterliegen damit der Wiederverwendungsquote, d. h. auch RTD’s in Deutschland – jedoch nicht Produkte unter 1,2 Prozent (d. h. „no“-Produkte auf spirits-Basis). Diesbezüglich ist der BSI in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). - die Formvielfalt für Spirituosen-Glasflaschen bleibt weiterhin gegeben (keine Formflasche),
- sie bleibt unverändert bei Geoschutz-Glasflaschen für Spirituosen und bei Marken für Spirituosen, eine digitale Kennzeichnung ergibt sich ebenfalls (Artikel 12).
Wichtig: Artikel 4, 6, 9, 10, 12, 14, 18 und 29 sind insbesondere von der Spirituosenbranche zu beachten. - Gemäß Artikel 10 PPWR gilt die Minimierung von Verpackungen wie folgt:
Hersteller müssen sicherstellen, dass Gewicht und Volumen der Verpackungen minimiert werden:
- Neue Regel ist ab 1. Januar 2030 gültig.
- Das Gewicht ist auf das für die Gewährleistung der Funktionalität notwendige Minimum zu reduzieren, wobei die Form und das Material zu berücksichtigen ist.
- Verpackungen, die nicht die vorgegebenen Leistungskriterien erfüllen, dürfen nicht mehr auf den Markt gebracht werden.
- Leistungskriterien für die Verpackungsminimierung: Schutz des Produktes, Herstellungsverfahren für Verpackungen, Konsumentensicherheit, Logistik, Funktionalität der Verpackung (NEU), Informationsanforderungen, Hygiene und Sicherheit, rechtliche Anforderungen, Rezyklatgehalt/Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit.
- Eigenschaften, die darauf abzielen, das wahrgenommene Volumen des Produkts zu vergrößern z. B. durch Doppelwände, falsche Böden, unnötige Schichten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
- Ausnahmen für bestimmte geschützte Verpackungen (vorausgesetzt, dieser Schutz war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Kraft.
- Für die meisten gängigen Verpackungsarten und -formate sollen Normen zur Festlegung angemessener Höchstgewichte und Volumengrenzen erarbeitet werden.
- Normen zur Festlegung der Methodik für die Einhaltung der Anforderungen an die Verpackungsminimierung. - Regelung (vgl. Anhang VII) ist mit Dokumentationspflichten verknüpft.
Transportverpackungen für Spirituosen
Bezüglich Transportverpackungen für Spirituosen mit Einführung der PPWR hat uns das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) folgende Information im Dezember 2024 mitgeteilt:
„Zwar ist eine Änderung der Verordnung im Rahmen einer Berichtigung beim derzeitigen Stand des Rechtsetzungsverfahrens nicht mehr möglich. Doch der Europäischen Kommission (KOM) ist sich des Problems bzgl. der Schrumpffolien bewusst und beabsichtigt daher, in einem delegierten Rechtsakt eine Ausnahme für Schrumpffolien zu erlauben.
Die KOM hat uns versichert, dass die Bestimmungen zum Anwendungsbereich der Mehrwegvorgaben in Artikel 29 Absätze 2 und 3 PPWR bezüglich Palettenumhüllungen (Schrumpffolien und Umreifungsbänder) als unbeabsichtigt angesehen werden können, da sie das Ergebnis einer vollständigen Umstrukturierung des entsprechenden Artikels zu einem sehr späten Zeitpunkt waren. Die KOM sei sich bewusst, dass die Bestimmungen Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit und des Transports aufwerfen. Daher hat die KOM zugesagt, ein Verfahren zur Ausnahme von Palettenumhüllungen von den Absätzen 2 und 3 des Artikels 29 im Wege eines delegierten Rechtsakts einzuleiten (s. dazu auch die entsprechende Erklärung von Kommissar a. D. Sinkevičius vor dem Europäischen Parlament, hier zu finden). Diese Vorgehensweise sei seitens der KOM auch mehrfach mit deutschen Spitzenverbänden (z. B. dem BDI) erörtert worden. Daher können Sie davon ausgehen, dass Schrumpffolien auch nach dem 31. Dezember 2029 weiterhin verwendet werden dürfen.“
Der BSI wird in Sonder-Informationen weiter informieren.
Fragen beantwortet Ihnen gerne:
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Telefon: 0228 53994-0
Telefax: 0228 53994-20
E-Mail: info@bsi-bonn.de
Internet: www.spirituosen-verband.de
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