Ist jeder Tropfen Alkohol zu vermeiden? – BSI-Stellungnahme zum Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)

– Pressemitteilung –

Bonn (BSI) – Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat Mitte August 2024 ein Positionspapier mit dem Titel „Alkohol – Zufuhr in Deutschland, gesundheitliche sowie soziale Folgen und Ableitung von Handlungsempfehlungen“ veröffentlicht. Hierin wird ausgeführt, es gebe keine potenziell gesundheitsfördernde und sichere Alkoholmenge für einen unbedenklichen Konsum. Die DGE empfiehlt daher, auf alkoholische Getränke ganz zu verzichten. Welche Schlüsse lassen sich hieraus für den Konsum von Spirituosen ziehen?

Im DGE-Positionspapier wird ausgeführt, dass zur Frage nach einem gesundheitlich unbedenklichen Alkoholkonsum keine wissenschaftlich evidenten Grenzwerte formuliert werden können. Hingewiesen wird auch auf verschiedene methodische Schwierigkeiten im Rahmen von wissenschaftlichen Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen des Alkoholkonsums, welche die Aussagekraft der Studien begrenzen. Demnach liefere die wissenschaftliche Studienlage derzeit keine taugliche Grundlage im Hinblick auf konkrete Trinkempfehlungen. Für den Verbraucher dürfte anhand dieser Aussagen deutlich werden, dass Alkoholkonsum stets mit einem gewissen gesundheitlichen Risiko einhergeht.

Als „risikoarm“ wird von der DGE ein wöchentlicher Konsum von 2 – 4 Gläsern Spirituose à 0,02 l (d. h. insg. bis zu 80 ml) mit einem als Durchschnittswert zugrunde gelegten Alkoholgehalt von 38 % vol bezeichnet. Dem entsprechen 1 – 2 kleine Gläser Wein (d. h. insg. bis zu 280 ml) mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von 12 % vol oder 1 – 2 kleine Flaschen Bier (d. h. insg. bis zu 660 ml) mit einem durchschnittlichen Alkoholgehalt von 5 % vol. Hieran wird erkennbar, dass bei Spirituosen die übliche Ausschankmenge mit einem vergleichsweise geringeren Alkoholgehalt einhergeht. Hinsichtlich des von der DGE für Spirituosen zugrunde gelegten durchschnittlichen Alkoholgehalts von 38 % vol ist ferner zu beachten, dass die EU-Spirituosenverordnung für Spirituosen einen Mindestalkoholgehalt von 15 % vol vorschreibt (Ausnahme: Eierlikör, 14 % vol). Die durchschnittliche Grädigkeit von Spirituosen liegt aktuell bei 30 – 32 % vol. Auch die mit einer speziellen Genusskultur verbundenen besonderen Anlässe für den Konsum von Spirituosen legen inhärent einen maßvollen Genuss nahe.  

Die Spirituosenindustrie ist sich nichtsdestotrotz des mit dem Alkoholkonsum einhergehenden gesundheitlichen Risikos bewusst und zeigt diesbezüglich seit langem die Bereitschaft, entsprechende Verantwortung gegenüber den Verbrauchern zu tragen. So hat der BSI bereits im Jahr 2005 den „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ ins Leben gerufen, der sich die Pflege und Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs mit alkoholhaltigen Getränken zur gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgabe gemacht hat. Der Arbeitskreis initiiert und unterstützt Maßnahmen zur Prävention und Verbraucherinformation, die nachhaltig ausgebaut und evaluiert werden. Im Vordergrund steht nicht nur der maßvolle Genuss von Alkohol (www.massvoll-geniessen.de), sondern auch die Betonung einer hiermit verbundenen individuellen gesundheitlichen Beratung und Aufklärung.

Bei der Ermittlung des jeweils individuellen gesundheitlichen Risikoprofils spielen insbesondere Aspekte der Lebensführung wie Ernährung oder sportliche Aktivität, Konsumgewohnheiten bzw. Konsummuster, genetische Risikofaktoren oder auch gewisse Erkrankungen eine Rolle. Auch im Hinblick auf die im DGE-Positionspapier ebenfalls erwähnten sog. „Punktnüchternheitssituationen“, in denen Alkoholkonsum ganz zu vermeiden ist (Straßenverkehr, Schwangerschaft und Stillzeit, Arbeitsplatz und Medikamenteneinnahme), setzt sich der BSI für eine umfassende Aufklärung ein. Hinzuweisen ist hierbei auf die gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Alkoholindustrie getragene Kampagne „DON´T DRINK AND DRIVE“ (https://ddad.de) sowie auf die BSI-Initiative „Verantwortung von Anfang an!“ („9 Monate 0 Promille“) (www.verantwortung-von-anfang-an.de).

Im DGE-Positionspapier wird zutreffend festgestellt, dass seit 2001 der Anteil Jugendlicher, die regelmäßig Alkohol trinken, riskant konsumieren sowie Rauschtrinken praktizieren, rückläufig ist. Gerade Kinder und Jugendliche sind bekanntermaßen besonders vulnerabel im Hinblick auf die Folgen übermäßigen Alkoholkonsums. Hier setzt die Präventions- und Aufklärungsinitiative „Klartext reden!“ an, die 2005 vom „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) in Kooperation mit dem BundesElternRat ins Leben gerufen wurde (www.klartext-reden.de). Die „Schulungsinitiative Jugendschutz“ (SchuJu) unterstützt zudem die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes bei Abgabe und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in Handel, Online-Handel, Gastronomie und Tankstellen durch umfangreiche Personal-Schulungsmaßnahmen (www.schu-ju.de).

Die im DGE-Positionspapier enthaltene Empfehlung, auf alkoholische Getränke ganz zu verzichten, erweist sich als Konsequenz der nicht möglichen Formulierung konkreter Konsumgrenzwerte. Dies versteht sich als Ausdruck eines Postulats einer risikofreien Lebensführung, jedoch ohne zu bedenken, dass ein risikofreies Leben als solches weder existiert noch für jedermann zwingend erstrebenswert erscheint. Es sollte hierbei vielmehr auch bedacht werden, dass ein moderater und verantwortungsbewusster Umgang mit alkoholischen Getränken die Lebenszufriedenheit und das allgemeine Wohlbefinden erhöhen und damit auch positive gesundheitliche Effekte haben kann. Nicht zuletzt in Anbetracht der vielfältigen individuellen gesundheitlichen Risikoprofile sollte daher – anstelle einer pauschalen Verzichtsempfehlung – die eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen den Genuss alkoholhaltiger Getränke sowie für ein bestimmtes individuelles Maß an Konsum den Ausschlag geben.

Alkoholhaltige Getränke sind in unseren Kreisen tragende Säulen einer gelebten Genuss- und Traditionskultur. Diese Kultur will der BSI in einer auf dem Prinzip der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung aufbauenden Gesellschaft weiter pflegen und unterstützen.

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