-brand (ergänzt durch den Namen der verwendeten Frucht, Beeren oder Nüsse) wird durch Mazeration bestimmter Früchte, Beeren oder Nüsse (teilweise vergoren oder unvergoren) gewonnen, wobei höchstens 20 Liter Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Brand und/oder Destillat aus derselben Frucht, denselben Beeren oder denselben Nüssen je 100 kg vergorener Früchte, Beeren oder Nüsse zugesetzt werden dürfen. Bei der anschließenden Destillation muss jede Destillation zu weniger als 86 % vol erfolgen. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol.
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