-brand (ergänzt durch den Namen der verwendeten Frucht, Beeren oder Nüsse), der durch Mazeration und Destillation gewonnen wird

-brand (ergänzt durch den Namen der verwendeten Frucht, Beeren oder Nüsse) wird durch Mazeration bestimmter Früchte, Beeren oder Nüsse (teilweise vergoren oder unvergoren) gewonnen, wobei höchstens 20 Liter Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Brand und/oder Destillat aus derselben Frucht, denselben Beeren oder denselben Nüssen je 100 kg vergorener Früchte, Beeren oder Nüsse zugesetzt werden dürfen. Bei der anschließenden Destillation muss jede Destillation zu weniger als 86 % vol erfolgen.  Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol.

Die weitere Produktspezifikation finden Sie hier

Zutatenliste und Nährwertangaben (beispielhafte Mindeststandards)

-brand (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und Destillation gewonnen wird

Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
  • Destillate aus Früchten/Beeren/Nüssen
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
-brand 37,5 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ41 kcal/172 kJ207 kcal/858 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz0

0


III. Beschreibung
  1. -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und Destillation gewonnen wird, ist eine Spirituose, die

    i) durch Mazeration von in Ziffer ii genannten Früchten oder Beeren, die teilweise vergoren oder nichtvergoren sind, wobei höchstens 20 Liter Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Brand und/oder Destillat aus derselben Frucht je 100 kg vergorener Früchte oder Beeren zugesetzt werden dürfen, und anschließende Destillation zu weniger als 86 % vol gewonnen wird,

    ii) aus folgenden Früchten oder Beeren gewonnen wird:
    - Brombeeren (Rubus fruticosus auct. aggr.),
    - Erdbeeren (Fragaria spp.),
    - Heidelbeeren (Vaccinium myrtillus L.),
    - Himbeeren (Rubus idaeus L.),
    - Rote Johannisbeeren (Ribes rubrum L.),
    - Schlehen (Prunus spinosa L.),
    - Vogelbeeren (Sorbus aucuparia L.),
    - Eberesche (Sorbus domestica L.),
    - Stechpalme (Ilex cassine L.),
    - Elsbeeren (Sorbus torminalis (L.) Crantz)
    - Holunder (Sambucus nigra L.),
    - Hagebutten (Rosa canina L.),
    - Schwarze Johannisbeeren (Ribes nigrum L.),
    - Bananen (Musa spp.),
    - Passionsfrüchte (Passiflora edulis Sims),
    - Cythera-Pflaumen (Spondias dulcis Sol. ex Parkinson),
    - Mombinpflaumen (Spondias mombin L.).
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und Destillation gewonnen wird, beträgt 37,5 % vol.
     
  3. -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und Destillation gewonnen wird, darf nicht aromatisiert werden.
     
  4. Bei der Etikettierung und Aufmachung von -brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht), der durch Mazeration und Destillation gewonnen wird, muss der Hinweis „durch Mazeration und Destillation gewonnen“ in der Bezeichnung, auf der Aufmachung oder auf dem Etikett und in derselben Schriftart, Größe und Farbe und im selben Sichtfeld wie der Hinweis „-brand (unter Voranstellung der Bezeichnung der Frucht)“ erscheinen; er ist bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.
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