Verantwortung der Hersteller

Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung

Die deutschen Hersteller und Importeure von alkoholhaltigen Getränken des BSI stellen sich seit Jahrzehnten ihrer Verantwortung durch verschiedene Institutionen.

Im Jahr 2005 wurde der „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ als Gremium des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) auf Basis des Grundsatzpapiers „Alkohol und Verantwortung“ (seit 2021: „Code of Conduct“) ins Leben gerufen. Das Gremium befasst sich seit 19 Jahren mit den sogenannten „nicht kommerziellen“ Aufgabenstellungen des BSI, um den verantwortungsvollen Konsum von alkoholhaltigen Getränken sowie die Reduktion des missbräuchlichen Alkoholkonsums zu fördern.

Die drei Säulen der Arbeit des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI sind:

  • Präventionsmaßnahmen,
  • effektive Selbstregulierungen der Mitgliedsfirmen des BSI,
  • umfassende Verbraucherinformation.

Leitbild für das verantwortungsbewusste unternehmerische Handeln der Mitgliedsunternehmen des BSI ist der „Code of Conduct“ des BSI, der sich in den letzten Jahren bewährt hat: Nur Unternehmen, die den „Code of Conduct“ und die darin enthaltenen Selbstregulierungen konsequent leben und umsetzen, können Mitglied im Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. sein und bleiben. Dieses setzt der BSI seit vielen Jahren konsequent und glaubwürdig um.

Allen Aktivitäten liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Unternehmen der Branche im gesamtgesellschaftlichen Kontext eine aktive Mitverantwortung dafür tragen, dass die Verbraucher mit ihren Produkten risikokompetent und gesundheitsverträglich umgehen. Alkoholhaltige Getränke sind fester Bestandteil unserer Kultur. Um alkoholhaltige Getränke genussvoll und gesundheitsverträglich konsumieren zu können, sind Genuss in Maßen und Verzicht in bestimmten Situationen angezeigt.

Im „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ werden die Aktivitäten zur „Corporate Social Responsibility (CSR)“, d. h. zur sozialen Verantwortung der Unternehmen, konzipiert und realisiert. Indirekt unterstützen alle Mitgliedsunternehmen des BSI die Arbeit des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“, dessen Präventionsinitiativen inhaltlich und projektbezogen von unterschiedlichen, unabhängigen, wissenschaftlichen Experten (insbesondere Medizinern, Psychologen, Pädagogen etc.) zielgerichtet erstellt und effektiv umgesetzt und begleitet werden. Auch die Evaluierung der Initiativen und deren kontinuierliche Weiterentwicklung gehören zur CSR-Strategie der Branche.

Soziale unternehmerische Verantwortung ist der Spirituosenbranche auch in Zukunft untrennbar mit der wichtigen Aufgabenstellung verbunden, den verantwortungsvollen Konsum von alkoholhaltigen Getränken sowie die Reduktion des missbräuchlichen Alkoholkonsums zu fördern. Daher begrüßt der BSI den seit mehreren Jahren positiven Trend im Rückgang des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen, denn diese stellen ausdrücklich KEINE Zielgruppe für die Produkte der BSI-Mitglieder dar. Daher unterstützt der BSI bereits seit 2014 im Rahmen einer Selbstregulierung auch die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes im Bereich des Online-Handels mit Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken. Auch im Online-Handel gilt, dass wir Spirituosenprodukte ausschließlich an erwachsene Kunden abgeben wollen.

Die Arbeit des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ wird langjährig aktiv von einer Vielzahl von Kooperationspartnern aus Unternehmen, Verbänden und Organisationen, aus den zuständigen Landes- und Bundesministerien und aus der Wissenschaft unterstützt. Für diese nachhaltige Zusammenarbeit und das Vertrauen bedankt sich der BSI bei allen Partnern, denn nur mit gemeinsamem Engagement aller Beteiligten können Erfolg und Nachhaltigkeit der Aktivitäten des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ gewährleistet und ein verantwortungsvoller Umgang mit alkoholhaltigen Getränken auch in Zukunft gefördert werden.

Zu den Aktivitäten des „AAuV“ gehören aktuell folgende Präventionsmaßnahmen („erste Säule“):

Code of Conduct, 6. Auflage, Mai 2025
Selbstregulierung: „Code of Conduct“

Im „Code of Conduct“ des BSI sind die Rahmenbedingungen für die verantwortungsbewusste Vermarktung und den verantwortungsbewussten Vertrieb von Spirituosen und spirituosenhaltigen Getränken zusammengefasst.

Im Rahmen seiner Selbstverpflichtungen, an die sich alle Mitglieder im BSI ausnahmslos halten müssen – dem sogenannten „Code of Conduct“ – fordert der BSI seit 2007 eine Vielzahl von Angeboten zu missbräuchlichem Konsum von alkoholhaltigen Getränken zu unterlassen. Überdies hat der BSI eine Selbstregulierung bezüglich „Namings and Packagings“ (2008) ins Leben gerufen sowie eine Selbstregulierung zum Themenbereich „Keine Werbung mit Models/Influencern unter 25 Jahren“ (2009/2021) als auch die Selbstverpflichtung, kommerzielle Kommunikation nur in solchen Printmedien oder Radio- und Fernsehprogrammen zu zeigen, die sich bekanntermaßen zu mindestens 70 % an Erwachsene über 18 Jahre richten (2010).

Seit 2014 gibt es überdies eine Selbstregulierung zur Einhaltung des Jugendschutzes im Online-Handel mit Altersverifizierung bei der Produktabgabe.

Verbraucherinformation: „Maßvoll genießen“

Mit der Verbraucherinformations-Seite im Internet www.massvoll-geniessen.de leistet der BSI einen weiteren wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Information der Verbraucher/-in. Das Logo „Massvoll-geniessen.de“ steht den Mitgliedsfirmen als „Responsible Drinking Message (RDM)“ zur Einbindung auf Werbemaßnahmen zur Verfügung. Ziel ist es, die Verbraucher/-innen für einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholhaltigen Getränken zu sensibilisieren.

Die Verwendung der „RDM“ in der kommerziellen Kommunikation führt jedes Jahr zu einer Reichweite von 1,5 bis 2,0 Millionen Nutzer/innen, die sich über die Webseite und Social Media-Kanäle über Empfehlung zum verantwortungsvollen Konsum von alkoholhaltigen Getränken informieren. Die Verbraucher/innen nehmen dieses freiwillige Informationsangebot aktiv wahr – nicht zuletzt weil die Botschaft „Maßvoll genießen“ keinen Verbotscharakter hat und sich attraktiv präsentiert.

Deutlich über 97 % der Unternehmen nutzten auch im Jahr 2024 Verbraucherschutz-Hinweise in der Vermarktung ihrer Produkte. Seit Ende 2015 werden pro Jahr unter www.massvoll-geniessen.de Filme eingesetzt. Für das aktuelle Video der Initiative „Maßvoll genießen“ war die Filmcrew zu Gast in der Bar Spiritus in Mainz, um mit der Kamera einzufangen, was ein urbanes Publikum heute an der Barkultur und Spirituosenwelt besonders schätzt.

Die Clips der Botschaften sind auf dem YouTube-Kanal von „Maßvoll genießen“ zu finden. Folgende Themen wurden 2024 auf der Internetseite und via Facebook veröffentlicht:

  • „Gastbeitrag von Prof. Robert Pfaller zum Thema ‚Mein Genuss – meine Freiheit!“,
  • „Genussprodukt, Sammlerobjekt oder beides?“,
  • „Besser nicht auf nüchternen Magen!“,
  • „Trendgetränk alkoholfreie Spirituosen“,
  • „Holiday-Heart-Syndrome“.

Die diesbezüglichen Presseinformationen zum „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ finden Sie unter www.spirituosen-verband.de/kommunikation-presse#pressemitteilungen