Werbung für Alkohol

Selbstregulierung der kommerziellen Kommunikation/Werbung

Alkoholwerbung ist in Deutschland umfassend gesetzlich reguliert. Dies gilt besonders mit Blick auf Kinder und Jugendliche. Zahlreiche Regulierungen wie z.B. der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag legen fest, dass sich Alkoholwerbung weder an Minderjährige richten, noch durch die Art der Darstellung diese Gruppe besonders ansprechen oder beim Alkoholgenuss darstellen darf. Auch gegenüber Erwachsenen gilt: Werbung für alkoholhaltige Getränke darf den übermäßigen Genuss solcher Getränke nicht fördern.

Mehr Infos zur Selbstregulierung in unserem aktuellen CSR-Bericht.

Die komplette Broschüre des ZAW mit den “Verhaltensregeln des Deutschen Werberates” als PDF-Download.

 

Code of Conduct - Selbstregulierung des BSI

In seinem Code of Conduct geht der BSI über Forderungen des ZAW noch hinaus. Siehe dazu die Milestones und Erläuterung in der neuesten Version des Code of Conduct.