Brandy/ Weinbrand ist eine Spirituose, die aus Branntwein, dem Weindestillat zugesetzt werden kann, hergestellt wird, sofern dieses Weindestillat zu weniger als 94,8 % vol destilliert worden ist und höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht. Brandy/Weinbrand reift mindestens ein Jahr lang in Eichenholzbehältern mit einem Fassungsvermögen von jeweils mindestens 1 000 Litern oder sechs Monate lang in Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von jeweils weniger als 1 000 Litern. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 36 % vol.
Brandy / Weinbrand
Mehr Wissenswertes
Der Brandy / Weinbrand hat eine große Familie
Die Geschichte der Weinbrandherstellung ist bereits gut tausend Jahre alt. Wahrscheinlich gebührt dem Weinbrand sogar der Verdienst, die erste aller Spirituosen überhaupt zu sein. Er bildet demnach den Anfang unserer hochgeistigen Kulturgeschichte und verbindet seither Länder und Traditionen, Geschmäcker und Epochen.
Die Familie des europäischen Weinbrands ist groß und umfasst – wenig überraschend – die großen Weinnationen des Kontinents. In Griechenland und Spanien, in Italien und Frankreich sowie Portugal und Deutschland hat die Spirituose aus Wein ihr Zuhause – nur um an dieser Stelle die größten Weinbrandnationen zu nennen.
Wer über Weinbrand spricht, sollte seine Worte jedoch mit Bedacht wählen. Denn wenn es um Spirituosen auf Weinbasis geht, sind die Begrifflichkeiten sorgfältig auseinanderzuhalten. Wo liegen die Unterschiede?
Brandy / Weinbrand und Branntwein
Brandy/Weinbrand sind in rechtlicher Hinsicht vom Branntwein zu unterscheiden. So wird gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben Brandy/Weinbrand aus Branntwein, dem Weindestillat zugesetzt werden kann. hergestellt. Branntwein wird seinerseits durch Destillation von Wein, Brennwein oder Weindestillat gewonnen. Zudem ist zu beachten, dass für Deutschen Weinbrand oder Pfälzer Weinbrand besondere Herstellungsvorgaben gelten. Obwohl es sich bei diesen Spirituosen ebenfalls um Brandy/Weinbrand im EU-rechtlichen Sinne handelt, können diese regionalen Spezialitäten aufgrund ihrer unionsrechtlichen Schutzwürdigkeit (sog. „geografische Angaben“/g. A.) besondere Regeln für sich beanspruchen. Doch wo liegen die Unterschiede?
Der feine Unterschied: Prozente, Reife und Zusätze
Als erstes Unterscheidungsmerkmal fällt der Mindestalkoholgehalt ins Auge: So muss ein EU-Brandy/Weinbrand mindestens 36 % vol enthalten, wohingegen Deutscher Weinbrand und Pfälzer Weinbrand mindestens 38 % vol vorweisen müssen. Ein weiterer Unterschied gilt für die Lagerung und Reife im Holzfass: Der EU-Brandy/Weinbrand reift in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr lang. Bei kleineren Eichenholzfässern, die weniger als 1.000 l fassen, besteht eine Mindestreife von sechs Monaten. Beim Deutschen und Pfälzer Weinbrand kommen dagegen große Fässer, d. h. Fässer mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l, nicht zum Einsatz. Für kleinere Fässer mit weniger als 1000 l gilt bei Deutschem und Pfälzer Weinbrand die doppelte Mindestreifezeit von mindestens zwölf Monaten.
Ein weiterer Unterschied zwischen EU-Brandy/Weinbrand und Deutschem sowie Pfälzer Weinbrand besteht in der Zugabe sog. Typagestoffe (Bonifikation). Hierbei handelt es sich um natürliche Zusatzstoffe zur Abrundung bzw. Wiederholung des typischen Geschmacksbild des Produkts. Da eine spezielle Marke stets von denselben Aromen geprägt sein bzw. gleich schmecken soll, ist die Zugabe von Typagestoffen zulässig, wobei diese von Land zu Land variieren. Bei einem Deutschen Weinbrand z. B. können dem Destillat Auszüge aus getrockneten Pflaumen, noch grünen Walnüssen und getrockneten Mandelschalen zugefügt werden. Die Zugabe von Zuckerkulör hingegen ist – anders als beim EU-Brandy/Weinbrand – bei Deutschem oder Pfälzer Weinbrand untersagt.
Weinbrand: Herstellung mit Finesse
Streng genommen beginnt der Prozess mit dem Erzeugen des Weins oder Brennweins (Verarbeitungsweins). Während beim Deutschen Weinbrand die zur Gewinnung der Branntweine (Weindestillate) verwendeten Weine oder Brennweine nicht aus deutschem Anbaugebiet stammen müssen, werden beim Pfälzer Weinbrand ausschließlich Weine der Herkunftsregion des bestimmten Weinbaugebietes Pfalz verwendet. Mangels einer ausreichenden Anzahl deutscher Weine werden für Deutschen Weinbrand traditionell bereits fertige Brennweine eingeführt, gerne auch aus der französischen Charente.
Sodann erfolgt der Destillationsprozess, der traditionell in das Brennen des sog. Raubrands sowie des sich anschließenden Feinbrands unterteilt ist. Im Grundsatz handelt es sich dabei um eine Veredelung des Brands, da durch die zweite Destillation unerwünschte Stoffe wie Fuselöle entzogen werden. Vom zweiten Brennvorgang verwendet der Brennmeister – wie auch bei der Herstellung anderer Qualitätsspirituosen üblich – nur den sog. Mittellauf, d. h. das qualitative Herzstück der Destillation.
Hiernach erhält man ein wasserklares Destillat mit einem Alkoholgehalt von rund 70 % vol. Erst während der Reife in Eichenholzfässern nimmt der Brandy/Weinbrand seine Färbung an. Der Austausch mit dem Holz, meist Limousin-Eiche, verfeinert sein Aroma, macht es vielschichtiger und verleiht dem Produkt Balance und „milde Töne“. Die besten Weinbrände verbringen wesentlich mehr Zeit im Holzfass als es die gesetzliche Mindestdauer vorschreibt, da sich die Reifedauer auf die Qualität des trinkfertigen Produkts erheblich auswirkt. Daher besitzt die Altersangabe bei einem Weinbrand eine ebensolche Aussagekraft wie z. B. bei einem Cognac oder Whisky/Whiskey.
Die Kunst der Vermählung
Besondere Verantwortung für den fertigen Brandy/Weinbrand trägt der Kellermeister. Seine Aufgabe ist es, die unterschiedlichen gelagerten Weindestillate in genau jenem Verhältnis zusammenzubringen, das dem gewünschten Geschmacksbild des Produktes entspricht. Dazu muss er die sensorischen Eigenschaften aller in Frage kommenden Fässer genau kennen. Bei den gehobenen Qualitäten greift er bei der „Vermählung“ der Destillate auf verschiedene Jahrgänge zurück. Für die Altersangabe der Spirituose ist stets das jüngste der verwendeten Weindestillate maßgeblich. Ist die Komposition oder das „Blending“ endlich perfekt, lagert der fertige Weinbrand noch kurze Zeit im Holzfass, bevor er abgefüllt wird. Jetzt steht dem Genuss nichts mehr im Wege.
Vom Winbrant zum Kognac und Weinbrand
Vom Winbrant ist schon in Konstanzer Urkunden aus dem 14. Jahrhundert zu lesen. Doch die Prägung des Begriffes Weinbrand so wie er heute verwendet wird, erfolgte erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Bis dahin war es üblich, auch in Deutschland hergestellte Weindestillate als Cognac (oder Kognac mit „K“) zu bezeichnen. Das deutsche Weingesetz von 1909 sprach dementsprechend noch vom „deutschem Kognac“. Diese Anlehnung an die Franzosen ging mit dem Versailler Vertrag von 1919 allerdings endgültig perdu, und es bedurfte einer neuen offiziellen Bezeichnung.
Das deutsche Wort „Weinbrand“ tat dessen Beliebtheit keinen Abbruch, ganz im Gegenteil: So avancierte der Weinbrand nach dem Ersten Weltkrieg zur Lieblingsspirituose der Deutschen und ließ den französischen Cognac bis in die 1950er Jahre weit hinter sich. Generationen lernten den Weinbrand als genussreichen Abschluss einer geselligen Mahlzeit zu würdigen. Später kam der Weinbrand auch zu Longdrink-Ehren, indem er mit Cola, Tonic oder Soda gemischt und auf Parties gereicht wurde. Inzwischen feiert der Weinbrand auch in der Barszene sein Comeback.
Genuss in Maßen
Edelspirituosen wie Brandy/Weinbrand sind auch in kleinen Mengen ein großer Genuss. Für ihn wie für seine internationalen Verwandten gilt, dass es stets um bewussten, massvollen Genuss geht. Richtet man das Augenmerk nicht nur auf den Alkoholanteil, sondern auch auf die Nährwertangaben, wären dies bei einem Brandy/Weinbrand mit 36 % vol Alkoholgehalt bei 20 ml 40 Kilokalorien oder 165 Kilojoule. Bei einem Deutschen Weinbrand mit 38,0 % vol Alkoholgehalt werden hieraus bei 20 ml 42 Kilokalorien oder 174 Kilojoule. Glücklicherweise trinken wir jedoch keine Zahlen, sondern gönnen uns eine einzigartige Spirituose, die zu dem Besten zählt, was ins Glas kommen kann.
Zutatenliste und Nährwertangaben (beispielhafte Mindeststandards)
Brandy oder Weinbrand
Mindestalkoholgehalt: 36 % vol
I. Zutatenliste
- Weindestillat
- Wasser
- Zucker (falls verwendet)
- Farbe: Zuckerkulör (falls verwendet)
II. Nährwertangaben
Brandy oder Weinbrand 36 % vol | pro 20 ml | pro 100 ml |
Energie kcal/kJ | 40 kcal/165 kJ | 199 kcal/824 kJ |
Gesamtfett | 0 | 0 |
Gesättigte Fettsäuren | 0 | 0 |
Kohlenhydrate | 0 | 0 |
Zucker | 0 | 0 |
Eiweiß | 0 | 0 |
Salz | 0 | 0 |
III. Beschreibung
- Brandy oder Weinbrand ist eine Spirituose, die
i) aus Branntwein mit oder ohne Zusatz von Weindestillat, das zu weniger als 94,8 % vol destilliert ist, gewonnen wird, sofern dieses Destillat höchstens 50 % des Alkoholgehalts des Fertigerzeugnisses ausmacht,
ii) in Eichenholzbehältern mindestens ein Jahr oder – bei Eichenholzfässern mit einem Fassungsvermögen von weniger als 1.000 Litern – mindestens sechs Monate gereift ist,
iii) einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 125 g/hl r. A. aufweist, die ausschließlich aus der Destillation bzw. erneuten Destillation der Ausgangsstoffe stammen,
iv) einen Höchstgehalt an Methanol von 200 g/hl r. A. aufweist.
- Der Mindestalkoholgehalt von Brandy oder Weinbrand beträgt 36 % vol.
- Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
- Brandy oder Weinbrand darf nicht aromatisiert werden. Dies schließt traditionelle Herstellungsverfahren nicht aus.
- Brandy oder Weinbrand darf nur zugesetzte Zuckerkulör zur Anpassung der Farbe enthalten.
IV. Geschützte geografische Angaben
Für die Spirituosenkategorie Brandy oder Weinbrand bestehen in Deutschland zwei geschützte geografische Angaben: