Destillierter Gin

Destillierter Gin ist entweder eine Spirituose mit Wacholder, die ausschließlich durch Destillation von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit einem ursprünglichen Alkoholgehalt von mindestens 96 % vol unter Zusetzen von Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) und anderen natürlichen pflanzlichen Stoffen hergestellt wird, wobei der Wacholdergeschmack vorherrschend bleiben muss, oder eine Kombination aus dem so gewonnenen Destillat und Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs der gleichen Zusammensetzung und Reinheit und mit gleichem Alkoholgehalt. Der Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 % vol.

Die weitere Produktspezifikation finden Sie hier

Zutatenliste und Nährwertangaben (beispielhafte Mindeststandards)

Destillierter Gin

Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
  • Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
  • Wacholderbeeren
  • Wasser
  • Aromen (falls verwendet)
  • Farbe (falls verwendet)
  • Zucker (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Destillierter Gin 37,5 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ41 kcal/172 kJ207 kcal/858 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Destillierter Gin ist

    i) eine Spirituose mit Wacholdergeschmack, die ausschließlich durch erneute Destillation von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs von angemessener Qualität und mit entsprechenden sensorischen Eigenschaften und einem ursprünglichen Alkoholgehalt von mindestens 96 % vol in Destillierapparaten, die herkömmlicherweise für Gin verwendet werden, unter Zusetzen von Wacholderbeeren (Juniperus communis L.) und anderen pflanzlichen Stoffen hergestellt wird, wobei der Wacholdergeschmack vorherrschend bleiben muss, oder

    ii) eine Mischung der Erzeugnisse aus dieser Destillation mit Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs der gleichen Zusammensetzung, Reinheit und gleichem Alkoholgehalt; zur Aromatisierung von destilliertem Gin können auch natürliche und/oder naturidentische Aromastoffe und/oder Aromaextrakte gemäß „Gin“ (vgl. Kategorie 20 im Anhang II der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008) Buchstabe c verwendet werden.
     
  2. Der Mindestalkoholgehalt von destilliertem Gin beträgt 37,5 % vol.
     
  3. Gin, der durch den einfachen Zusatz von Essenzen oder Aromastoffen zu Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird, darf nicht die Bezeichnung destillierter Gin tragen.
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