Aller guten Dinge sind drei: Auch beim Gin
Der Blick in die EU-rechtlichen Vorgaben offenbart, dass es gleich drei Kategorien für Gin gibt. Gemeinsam sind „Gin“, „destillierter Gin“ und „London Gin“, dass der Wacholder die prägende Geschmacksnote liefert. Gleiches gilt für den Mindestalkoholgehalt, der für alle drei Kategorien 37,5 % vol beträgt. Alle drei Kategorien können um den Zusatz „Dry“ ergänzt werden, wenn das Fertigerzeugnis nicht mehr als 0,1 g süßende Erzeugnisse pro Liter, ausgedrückt als Invertzucker, aufweist.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass „Gin“ allein durch das Aromatisieren des landwirtschaftlich erzeugten Ethylalkohols mit Botanicals erzeugt wird und ein eigener Brennvorgang für diese Gin-Kategorie nicht erforderlich ist, während bei „Destilliertem Gin“ und „London Gin“ die Destillation vorgeschrieben ist. Während bei „London Gin“ das Destillat z.B. nur 70 % vol Alkoholgehalt aufweisen darf, sind es bei „Destilliertem Gin“ 96 %. Zudem ist beim „London Gin“ jegliche Färbung verboten.
Ein kleiner Hinweis am Rande: Beim sog. „Sloe Gin“ handelt es sich trotz seiner Bezeichnung nicht um einen Gin, sondern um einen Likör eigener Kategorie, der durch Mazeration von Schlehen in Gin, eventuell unter Zusatz von Schlehensaft, hergestellt wird und dessen Mindestalkoholgehalt 25 % vol beträgt.
Traditionelle Gin-Stile
Neben den verschiedenen rechtlichen Gin-Kategorien kursieren in der Ginwelt auch Begriffe, die auf einen bestimmten Stil hinweisen, so z.B. der „Old Tom Gin“. Hierbei handelt es sich um eine gesüßte Spielart des Gin als Gegenstück zum „Dry“ Gin. Der Name leitet sich ab von „tom cat“, dem Kater, da angeblich ein schwarzer Kater als Erkennungszeichen für Orte diente, wo man auch in Zeiten des Verbots an Gin kam.
Als besonderer Gin gilt auch der „Plymouth Gin“. Die englische Hafenstadt war Stützpunkt für die Royal Navy, die auch Gin an Bord nahm, welcher besonders hochprozentig war und heute als „Navy Proof“ oder „Navy Strength“ bekannt ist. „Proof“ bezieht sich auf eine spezielle „Qualitätsprüfung“ des Gin, der traditionell in Schießpulver geschüttet, vermengt und sodann angezündet wurde. Brannte das Gemisch gut, was ab mindestens 57 % vol Alkoholgehalt der Fall war, galt der „Navy Proof“ als bestanden.
Maßvoll genießen
Ob im Long Drink, im Cocktail oder pur genossen: Auch beim Gin gilt stets das Gebot, ein vernünftiges Maß zu halten. Weniger ist hierbei mehr, zumal auch hier - wie bei allen anderen Spirituosen – der Genuss im Vordergrund stehen sollte. Der Nährwert eines Gins mit 37,5 % vol beträgt bei 20 ml 41 Kilokalorien oder 207 Kilojoule, was auf 100 ml umgerechnet 172 Kilokalorien oder 858 Kilojoule entspricht. Diese Werte dürften allerdings kein Entscheidungskriterium auf der Suche nach einem guten Gin sein. Und das sensorische Vergnügen wird dadurch nicht geringer. Aus einer Auswahl von inzwischen rund 1.000 unterschiedlichen in Deutschland erhältlichen Gin-Marken dürfte der Gin-Freund eine Vielzahl unterschiedlicher Produkte für individuelle Genussmomente finden.