Obst- und Gemüsebrand

Obst- und Gemüsebrand ist ein Obstbrand, der durch Destillation einer Kombination aus Früchten, Beeren und Gemüse hergestellt wird.

Die weitere Produktspezifikation finden Sie hier

Zutatenliste und Nährwertangaben (beispielhafte Mindeststandards)

Kartoffelbrand

Mindestalkoholgehalt: 38,0 % vol
I. Zutatenliste
  • Destillat aus Kartoffelknollen
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)

Brotbrand

Mindestalkoholgehalt: 38,0 % vol
I. Zutatenliste
  • Destillat aus frischem Brot
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)

Birkensaftbrand, Ahornsaftbrand und Birken- und Ahornsaftbrand

Mindestalkoholgehalt: 38,0 % vol
I. Zutatenliste
  • Destillat aus Birkensaft und/oder Ahornsaft
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)

Obstbrand

Mindestalkoholgehalt: 37,5 % vol
I. Zutatenliste
  • Destillat aus Obst/Beeren/Gemüse
  • Wasser
  • Zucker (falls verwendet)


II. Nährwertangaben
Obstbrand 37,5 % volpro 20 mlpro 100 ml
Energie kcal/kJ41 kcal/172 kJ207 kcal/858 kJ
Gesamtfett00
Gesättigte Fettsäuren00
Kohlenhydrate00
Zucker00
Eiweiß00
Salz00

III. Beschreibung
  1. Obstbrand ist eine Spirituose,

    i) die ausschließlich durch alkoholische Gärung und Destillation einer frischen fleischigen Frucht oder des frischen Mosts dieser Frucht – mit oder ohne Steine – oder von Beeren oder Gemüse gewonnen wird,

    ii) die zu weniger als 86 % vol so destilliert wird, dass das Destillat das Aroma und den Geschmack der destillierten Ausgangsstoffe bewahrt,

    iii) die einen Gehalt an flüchtigen Bestandteilen von mindestens 200 g/hl r. A. aufweist,

    iv) deren Blausäuregehalt bei Steinobstbrand 7 g/hl r. A. nicht überschreitet.
     
  2. Der Höchstgehalt an Methanol von Obstbrand ist 1.000 g/hl r. A.

    Bei folgenden Obstbränden beträgt der Höchstgehalt an Methanol jedoch

    i) 1.200 g/hl r. A., wenn er von folgenden Früchten gewonnen wurde:
    - Pflaumen (Prunus domestica L.),
    - Mirabellen (Prunus domestica L. subsp. syriaca (Borkh.) Janch. ex Mansf.),
    - Zwetschgen (Prunus domestica L.),
    - Äpfel (Malus domestica Borkh.),
    - Birnen (Pyrus communis L.) ausgenommen Birnen der Sorte Williams (Pyrus communis L. cv „Williams“),
    - Himbeeren (Rubus idaeus L.),
    - Brombeeren (Rubus fruticosus auct. aggr.),
    - Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L.),
    - Pfirsiche (Prunus persica (L.) Batsch);

    ii) 1.350 g/hl r. A., wenn er von folgenden Früchten oder Beeren gewonnen wurde:
    - Birnen der Sorte Williams (Pyrus communis L. cv „Williams“),
    - Rote Johannisbeeren (Ribes rubrum L.),
    - Schwarze Johannisbeeren (Ribes nigrum L.),
    - Vogelbeeren (Sorbus aucuparia L.),
    - Holunder (Sambucus nigra L.),
    - Quitten (Cydonia oblonga Mill.),
    - Wacholderbeeren (Juniperus communis L. und/oder Juniperus oxicedrus L.).
     
  3. Der Mindestalkoholgehalt von Obstbrand beträgt 37,5 % vol.
     
  4. Der Zusatz von Alkohol, ob verdünnt oder unverdünnt, gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang I Nummer 5 der Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 ist nicht zulässig.
     
  5. Obstbrand darf nicht aromatisiert werden.
     
  6. Die Verkehrsbezeichnung lautet „-brand“ unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Obst-, Beeren- oder Gemüseart, also Kirschbrand (oder Kirsch), Pflaumenbrand (oder Slibowitz), Mirabellenbrand, Pfirsichbrand, Apfelbrand, Birnenbrand, Aprikosenbrand, Feigenbrand, Brand aus Zitrusfrüchten, Brand aus Weintrauben oder Brand aus sonstigen Früchten.

    Er kann auch unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht als „-wasser“ bezeichnet werden.

    Nur bei der Herstellung aus folgenden Früchten kann der Name der Frucht an die Stelle der Bezeichnung „-brand“ unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht treten:
    - Mirabellen (Prunus domestica L. subsp. syriaca (Borkh.) Janch. ex Mansf.),
    - Pflaumen (Prunus domestica L.),
    - Zwetschgen (Prunus domestica L.),
    - Erdbeerbaumfrüchte (Arbutus unedo L.),
    - Äpfel der Sorte „Golden Delicious“.

    Besteht die Gefahr, dass der Endverbraucher eine dieser Verkehrsbezeichnungen nicht leicht versteht, so muss auf dem Etikett das Wort „Brand“, gegebenenfalls mit einer Erläuterung, erscheinen.
     
  7. Die Bezeichnung „Williams“ ist Birnenbrand vorbehalten, der ausschließlich aus Birnen der Sorte „Williams“ gewonnen wird.
     
  8. Werden die Maischen zweier oder mehrerer Obst-, Beeren- oder Gemüsearten zusammen destilliert, so erhält das Erzeugnis die Verkehrsbezeichnung „Obstbrand“ bzw. „Gemüsebrand“. Ergänzend können die einzelnen Obst-, Beeren- oder Gemüsearten in absteigender Reihenfolge der verwendeten Mengen angeführt werden.

IV. Geschützte geografische Angaben

Für die Spirituosenkategorie Obstbrand bestehen in Deutschland sieben geschützte geografische Angaben:

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