BSI Aktuell Nr. 7/2026
15. April 2026
- Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) widerspricht einer Gleichsetzung von „Spirituosen“ mit Alkohol im Allgemeinen.
- Spirituosen stellen mit nur 4 Prozent das kleinste Segment beim Gesamtkonsum der alkoholhaltigen Getränke dar, leisten aber mit rund 70 Prozent (1.979 Mio. €) den größten Steuerbeitrag.
- Eine Alkoholsteuererhöhung ist als staatliche Finanzierungsquelle ungeeignet, da sie aufgrund von rückläufiger Nachfrage, Ausweichen auf andere preiswertere alkoholische Getränke oder Auslandseinkäufe das Steueraufkommen mindert.
- Eine einseitige Höherbesteuerung von Spirituosen belastet 95 % der erwachsenen Konsumentinnen und Konsumenten, die Spirituosen maßvoll und risikokompetent genießen (NielsenIQ).
Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) bewertet die Reformempfehlung „Höhere Besteuerung von Alkohol/Spirituosen“ im Ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 als fiskalisch und systemisch widersprüchlich und auch in gesundheitspolitischer Hinsicht als kontraproduktiv.
Der BSI hält eine gesundheitspolitische Lenkungsteuer, die gleichzeitig steigende Finanzlücken schließen soll, für einen Widerspruch in sich selbst. Wie soll langfristig die Einnahmeseite verbessert werden, wenn eine Steuererhöhung ausgerechnet am kleinsten Marktsegment der alkoholhaltigen Getränke – den Spirituosen – ansetzt? Wie kann eine Steuer, die Konsum reduzieren soll, gleichzeitig stabile Einnahmen für ein Gesundheitssystem generieren? Wirkt eine Alkoholsteuererhöhung produktiv, wenn bei ohnehin rückläufigem Spirituosenkonsum sowie aufgrund von Substitution zu anderen alkoholischen Getränken sowie Auslandseinkäufen das Steueraufkommen langfristig nicht steigt, sondern sinkt?
Dies sind nur einige der Fragen, auf die die FinanzKommission eine Antwort schuldig bleibt.



