- Modellrechnungen zeigen: einseitige Steuererhöhung auf Spirituosen kämen einem Nullsummenspiel gleich und führen absehbar zu Mindereinnahmen
- Existenzielle Bedrohung für die Spirituosenbranche – insbesondere für 10.000 kleine und mittelständische Betriebe in Deutschland
- Einseitige Steuererhöhung nur auf Spirituosen ist verfassungsrechtlich fragwürdig, denn sie widerspricht der steuerlichen Gleichbehandlung vergleichbarer Produkte
- Steuererhöhungen stellen kein evidenzbasiertes Instrument zur Bekämpfung von Alkoholabhängigkeit dar
Bonn (BSI) – Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) warnt vor einer einseitigen Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen: Nach Ansicht des BSI verfehlt die Maßnahme trotz des großen bürokratischen Aufwands ihre gesundheitspolitischen Ziele, liefert keinen verlässlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und gefährdet zugleich gewachsene wirtschaftliche Strukturen sowie ein geschütztes Kulturgut in Deutschland.
Die geplante stufenweise Steuererhöhung würde zwar nominell zu höheren Steuersätzen führen, jedoch nicht zu stabilen Mehreinnahmen. Aufgrund der Preiselastizität der Nachfrage sowie eines bereits bestehenden kontinuierlichen strukturellen Absatzrückgangs schrumpft die Steuerbasis kontinuierlich. Modellrechnungen zeigen, dass der angedachte Steuermehrertrag weitgehend durch deutliche Rückgänge bei Absatz, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und lohnbezogenen Abgaben kompensiert würde. Bereits geringe Ausweichreaktionen der Verbraucherinnen und Verbraucher führten zu einem fiskalischen Nullsummenspiel.
Spirituosen tragen mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Alkohol-Pro-Kopf Konsum bereits heute 70 Prozent des gesamten Alkoholsteueraufkommens. Eine weitere einseitige Belastung würde diese strukturelle Schieflage nochmals erheblich verschärfen. Dies widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung vergleichbarer Produkte und wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.
