BSI Aktuell 9/2026
6. Mai 2026
- Eine einseitige weitere Steuererhöhung von Spirituosen würde die bereits bestehende steuerliche Ungleichbehandlung massiv verschärfen
- Spirituosen tragen bereits 70 Prozent des Steuervolumens alkoholhaltiger Getränke bei nur 4 Prozent Anteil am Gesamtkonsum
- Fiskalpolitisches Nullsummenspiel gefährdet Mittelstand und Kulturgut existenziell
- Kein belastbarer Nachweis für gesundheitspolitische Wirksamkeit
Bonn (BSI) – Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) warnt vor einer einseitigen Erhöhung der sogenannten „Alkoholsteuer“ im Zuge der Eckwerte zum Haushalt 2027. Dementsprechend ist ausschließlich eine Erhöhung der Steuern auf Spirituosen geplant, während andere alkoholhaltige Getränke unangetastet bleiben sollen.
Wesentlich Gleiches würde ungleich behandelt
Die historische Begriffsverschiebung von „Branntweinsteuer“ auf „Alkoholsteuer“ (2018) ist irreführend, da sie in politischen Debatten, medialer Berichterstattung und öffentlicher Wahrnehmung den Eindruck einer Belastung aller alkoholhaltigen Getränke erzeugt. Die sprachliche Generalisierung verschleiert die überproportional hohe steuerliche Belastung der Spirituosenbranche: Ausgerechnet das mit 4 Prozent kleinste Konsumsegment am Markt der alkoholhaltigen Getränke, das bereits heute 70 Prozent aller Steuern auf Alkohol aufbringt, aber nur 18 bis 20 Prozent des in Deutschland konsumierten reinen Alkohols ausmacht, soll eine weitere Steuerbelastung erfahren. Diese zusätzliche steuerliche Belastung von Spirituosen verschärft die bereits bestehende strukturelle Schieflage, was im Hinblick auf das Gleichheitsgebot verfassungsrechtliche Fragen aufwirft: Alle alkoholhaltigen Getränke enthalten Ethanol und auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) nimmt in ihren Empfehlungen zu Alkohol keine Risikodifferenzierungen zwischen verschiedenen alkoholhaltigen Getränken vor. Umso mehr verwundert der Plan einer einseitigen Steuererhöhung nur auf Spirituosen.
Fiskalpolitisch im besten Fall ein Nullsummenspiel
Höhere Steuersätze auf Spirituosen würden nicht automatisch zu stabilen Mehreinnahmen führen: Aufgrund sinkender Absatzmengen, Ausweich-reaktionen der Verbraucher/-innen sowie begleitender Rückgänge bei Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und lohnbezogenen Abgaben drohen erhebliche fiskalpolitische Kompensationseffekte. Im Ergebnis könnte die Maßnahme im besten Fall ein fiskalisches Nullsummenspiel darstellen, im schlechtesten Fall sogar zu staatlichen Mindereinnahmen führen. Aktuelles Beispiel: Alkoholsteuererhöhungen in Großbritannien führen zu Mindereinnahmen (vgl. www.theginguild.com/news/statement-on-uk-spirits-duty-revenue).
Gefahr für Mittelstand, Kulturerbe und ländliche Räume
Eine einseitige zusätzliche Spirituosensteuererhöhung stellt eine existenzielle Bedrohung für die Branche dar – insbesondere für rund 10.000 kleine und mittelständische Betriebe in Deutschland, die eng mit regionaler Wertschöpfung, landwirtschaftlichen Strukturen und handwerklicher Tradition verbunden sind – als Teil des immateriellen Kulturerbes der UNESCO. Die einseitige Spirituosensteuererhöhung gefährdet Existenzen, Arbeitsplätze und regionale Strukturen. Die negativen wirtschaftlichen Effekte beträfen nicht nur die Spirituosenbranche, sondern die gesamte Wertschöpfungskette, d. h. auch Handel, Gastronomie und Barkultur.
Kein belastbarer Nachweis für gesundheitspolitische Wirksamkeit
Internationale Studien/Bewertungen – unter anderem von WHO und OECD – liefern keinen robusten Nachweis, dass Steuererhöhungen Alkoholabhängigkeit wirksam reduzieren können. Gleichzeitig zeigen aktuelle Daten seit Jahren einen rückläufigen Alkohol- und Spirituosenkonsum in Deutschland sowie eine wachsende gesellschaftliche Orientierung hin zu bewussterem Konsum – auch begründet durch Prävention, Aufklärung und konsequente Jugendschutzmaßnahmen (vgl. auch „Schulungsinitiative Jugendschutz“ des „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI – www.schu-ju.de) als zielführendere Elemente in der Missbrauchsbekämpfung.
Die Konsummuster-Studie im Umgang mit Spirituosen liefert zudem keine hinreichende Begründung für eine „Spirituosenstrafsteuer“, denn 95 Prozent der Konsumenten/-innen genießen diese Produkte maßvoll und anlassbezogen (Quelle: Marktforschung NielsenIQ 2025).
Über den BSI:
Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und Importeure e. V. (BSI) ist die zentrale Dialog-Plattform und das politische Sprachrohr der deutschen Spirituosenbranche. Mit rund 250 Mitgliedern – von Familienunternehmen über Craft-Hersteller bis hin zu internationalen Häusern – steht der Verband für Vielfalt, Genuss, Verantwortung und Tradition.
Quellen
NielsenIQ (Germany) GmbH: Konsummuster-Studie 2025 im Auftrag des BSI.
Bundesministerium der Finanzen: Alkoholsteuerstatistik.
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Internet: www.spirituosen-verband.de
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