Selbstregulierung von Spirituosen- und Werbebranche 

Zum einen sind es die gesetzlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern, die Werbung für alkoholhaltige Getränke in verschiedenen Medien verbieten oder einschränken. Darüber hinaus nimmt die Spirituosenbranche ihre Verantwortung für die Darstellung und Bewerbung von Spirituosen in Form der Selbstregulierung wahr – Grundsatzpapier des BSI – 4. Auflage 2014.  

Grundlage dieser Politik der Selbstverpflichtung sind die „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“, die 2009 vom Deutschen Werberat vorgestellt wurden. Darin werden unter anderem folgende Auflagen formuliert:

  • keine trinkenden Kinder, Jugendliche, Leistungssportler, Fahrzeugführende oder Personen des Heilgewerbes zeigen,
  • Kinder und Jugendliche nicht zum Alkoholkonsum auffordern und auch nicht in Medien werben, deren redaktioneller Teil sich mehrheitlich an Kinder oder Jugendliche richtet,
  • weder über Trikotwerbung bei Kinder- und Jugendmannschaften, noch über Werbe- und Sponsoringmaßnahmen, die im direkten Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen stehen, werben
  • nicht zu missbräuchlichem Alkoholkonsum auffordern,
  • keine Aussagen zur Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten machen,
  • hohen Alkoholgehalt nicht besonders herausstellen,
  • keine Wirkung nahe legen, die auf die Beseitigung oder Überwindung psychosozialer Konflikte oder der physischen Leistungsfähigkeit abstellt,
  • keine Personen zeigen, die nicht mindestens – auch vom optischen Eindruck her – junge Erwachsene sind.  

Selbstverpflichtungen der BSI - Mitgliedsunternehmen

Bereits seit 2007 haben der BSI und seine Mitgliedsunternehmen eigene Selbstverpflichtungen veröffentlicht, die auch die Werbung von alkoholhaltigen Getränken betreffen.  

„Flatrate“-Partys (2007)  
Die Unternehmen des BSI wehren sich aktiv gegen sogenannte „Flatrate“- oder Preis-Dumping-Angebote (z. B. „Ein-Euro-Partys“). Der BSI und seine Mitgliedsunternehmen verpflichten sich, verschiedene Möglichkeiten auszuschöpfen: von der schriftlichen Aufforderung zur Unterlassung bis zur Weitergabe der Information über solche „Flatrate“-Partys an die zuständigen Ordnungsbehörden.  

Produktnamen und Verpackungen (2008)
Die für Spirituosen definierten Produktnamen und Verpackungen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und dürfen:

  • keine Geschlechter oder Minderheiten diskriminieren,
  • keine sexuell anzüglichen Aussagen und Begriffe enthalten,
  • keine den Missbrauch bagatellisierenden Angaben machen,
  • Kinder und Jugendliche nicht gezielt ansprechen,
  • und auch keine „gesundheitlichen Vorteile“ vortäuschen.


Alter von Models in der Werbung (2009)
Als Ergänzung zu den sogenannten „Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ haben sich die Mitgliedsfirmen des BSI verpflichtet, nur Models und Schauspieler/innen ab einem Mindestalter von 25 Jahren für ihre Maßnahmen in der kommerziellen Kommunikation einzusetzen.

70/30-Regel bei der Werbung (2010)
Kommerzielle Kommunikation wird nur in solchen Printmedien oder Radio- und Fernsehprogrammen gezeigt, die sich bekanntermaßen zu mindestens 70 Prozent an Erwachsene über 18 Jahre richten.

Jugendschutz im Online-Handel (2014)
Verpflichtung der Mitgliedsunternehmen des BSI seit Ende 2014, die ihre Produkte auch im Online-Handel vertreiben, das Jugendschutzgesetz einzuhalten. Das heißt, die Unternehmen stellen in eigenen Online-Shops durch eine Altersprüfung bei der Paketzustellung sicher, dass nur Erwachsene Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke online bestellen und als Paket entgegennehmen dürfen. Mit der Verwendung des Signets „Jugendschutz im Online-Handel – wir halten uns dran!“ bekennen sich die Unternehmen zur konsequenten Umsetzung der Empfehlung.
 

Linktipp

„Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ – aktualisierte Version von 2019.

deutschsprachige Version

„Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke“ als PDF zum Download.