Verantwortungsvoll genießen: Alkoholkonsum erfordert Maß und Aufklärung

Der missbräuchliche Konsum von Alkohol ist andauernder Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Umso wichtiger ist es, die Debatte, aber auch die Entwicklung neuer Präventions- und Aufklärungsprogramme auf den Boden einer gesicherten Faktenlage zu stellen.

Als Beitrag zu dieser Diskussion hat der BSI ein Grundsatzpapier erarbeitet. 

Alkohol und Verantwortung

Auf nationaler und europäischer sowie internationaler Ebene werden Forderungen nach der Reduktion des Alkoholkonsums erhoben, zum Beispiel durch:

  • Einschränkungen der Verfügbarkeit nach Zeit, Ort und Alter
  • Werbeverbote
  • Warnhinweise und
  • Preiserhöhungen.

Hierzu stellen die Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) Folgendes fest:


Der verantwortungsvolle und genussvolle Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist nicht das Problem, sondern der Missbrauch der Produkte. Die überwiegende Verbrauchermehrheit – rund 85 bis 90 Prozent – geht verantwortungsbewusst und kompetent mit alkoholhaltigen Getränken um.
 

„Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“ des BSI

Die Mitglieder des BSI unterstützen seit 2005 den „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“, der auf Basis des Grundsatzpapieres des BSI ins Leben gerufen wurde. Das Gremium befasst sich seither mit den so genannten „nicht kommerziellen“ Aufgabenstellungen des BSI, um den verantwortungsvollen Konsum von alkoholhaltigen Getränken sowie die Reduktion des missbräuchlichen Konsums zu fördern.

Diese Ziele sollen durch Präventionsaufklärungs- und Informationsmaßnahmen sowie effektive Selbstregulierungen der Mitgliedsfirmen des BSI erreicht werden. Indirekt unterstützen alle Mitgliedsfirmen des BSI den „Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung“, dessen Präventionsmaßnahmen von unterschiedlichen unabhängigen wissenschaftlichen Experten erarbeitet werden. Denn eine effektive Alkoholpolitik muss auch bei den Ursachen des Missbrauchs ansetzen, anstatt lediglich die Symptome zu „bekämpfen“.
 

Einschränkung der Verfügbarkeit

Maßnahmen, die auf eine Einschränkung der Verfügbarkeit von alkoholhaltigen Getränken abzielen, gehen am Ziel der Missbrauchsbekämpfung vorbei. Verbote wirken auf Jugendliche zum Teil nicht abschreckend, sondern eher noch anziehender. Man sucht Umgehungs- und Ausweichkanäle. Daher verlagern solche Maßnahmen das Problem zum Teil in dem privaten Bereich ohne jede Möglichkeit der sozialen Kontrolle.

Denn: Wer alkoholhaltige Getränke als Rausch- oder Suchtmittel missbrauchen will, wird immer Mittel und Wege finden, sich diese zu beschaffen. Ein eindeutiger Nachweis der Wirksamkeit von Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf Missbrauchsreduzierung liegt überdies nicht vor.
 

Werbeverbote

Bezüglich Werbebeschränkungen gibt es keine kausale Verbindung zwischen Werbung und missbräuchlichem Alkoholkonsum – verschiedene wissenschaftliche Studien bestätigen die fehlende Kausalität. Daher gibt es keinen wissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Wirksamkeit von Werbebeschränkungen in Bezug auf Missbrauchsreduktion.

Trotz stetig steigender Werbeausgaben ist der Gesamtkonsum seit vielen Jahren in der Tendenz rückläufig. Werbung ist ein Instrument der Gewinnung und der Erhaltung von Marktanteilen in einem seit Jahren rückläufigen Markt, nicht zur Erhöhung des Gesamtkonsums.
 

Warnhinweise

Bezüglich der „Warnhinweise“ zeigen Evaluierungen verschiedener Länder – wie Slowenien und Frankreich – dass Warnhinweise nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen und man daher auch zum Teil eine Rücknahme der gesetzlichen Grundlagen diskutiert.
 

Preiserhöhungen

Preiserhöhungen führen ebenfalls nicht zu den gewünschten Effekten:
Denn – die Verteuerung von alkoholhaltigen Getränken ist nicht geeignet, missbräuchlichen Konsum zu reduzieren. Gesundheitsschädliche Konsummuster bestehen auch in Ländern mit deutlich höheren Preisen (Skandinavien).

Ein wissenschaftlich eindeutiger Nachweis der Wirksamkeit von Steuererhöhungen auf Missbrauchsreduktion ist nicht bekannt. Verteuerungen führen von Ausweichbewegungen im Markt hin zu weniger stark besteuerten Produkten oder zum „Schmuggel“ etc.

Überdies werden die maßvoll und verantwortungsbewusst konsumierenden Bürgerinnen und Bürger durch solche Maßnahmen verursachungsungerecht belastet.

Beschränkungen behindern den Wettbewerb und verstoßen sowohl gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung als auch gegen das Recht auf freie Berufsausübung.
 

Gesetzliche Regulierung und Selbstregulierung

Der Vertrieb alkoholhaltiger Getränke unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regulierungen. Statt zusätzliche Regulierungen zu fordern, sollten die bestehenden Beschränkungen stärker kontrolliert und vollzogen/durchgesetzt werden. Darüber hinaus haben sich die Mitglieder des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) eigene Selbstregulierungen gegeben und Präventionsmaßnahmen ins Leben gerufen, zur Unterstützung der gesetzlichen Regelungen.
 

Prävention und Hilfsangebote

Restriktive Maßnahmen, die sich ausschließlich an einer generellen Senkung des Pro-Kopf-Konsums von alkoholhaltigen Getränken orientieren, verringern nicht den Alkoholmissbrauch, sondern stigmatisieren vielmehr die Verbraucherin und den Verbraucher als nicht hinreichend kompetent.

Der durchschnittliche Gesamtkonsum sagt nichts über die Konsummuster aus: Die gleiche Menge alkoholhaltiger Getränke kann über mehrere Tage der Woche verteilt verantwortungsvoll genossen oder bei einer Trinkgelegenheit missbräuchlich konsumiert werden. Der Durchschnitt ist der Gleiche und daher nicht aussagefähig. Wenn die Mehrheit der Bevölkerung, die heute alkoholhaltige Getränke verantwortungsbewusst genießt, weniger trinkt, ist gesundheitspolitisch wenig gewonnen.

Zielführender als Verbote sind Maßnahmen zur Stärkung der Risikokompetenz sowie konkrete Hilfsangebote für diejenigen, die Probleme im verantwortungsvollen Umgang mit Genussmitteln haben.

Hier setzen die Aktivitäten des vorgenannten „Arbeitskreises Alkohol und Verantwortung“ des BSI an – basierend auf dem CSR-Bericht 2021/2022 sowie der "Code of Conduct" des BSI und der Verbraucherinformationswebsite „Massvoll-geniessen.de“.