Deutscher Weinbrand

Geschützte Herkunftsbezeichnung gemäß Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 § 2 der Verordnung über bestimmte alkoholhaltige Getränke (Alkoholhaltige Getränke-Verordnung AGeV) schreibt im Einzelnen Qualitätsanforderungen vor (z. B. 12 monatige Reifezeit in Eichenholzfässern mit einem Füllungsvermögen von höchstens 1.000 Litern, Mindestalkoholgehalt von 38 % vol, Destillationsgrenze 86 % vol, amtliche Prüfungsnummer etc.).

Zu weiteren Einzelheiten siehe auch das Stichwort Weinbrand im Lexikon oder Weinbrand unter Gattungen.