Fruchtbrandy

Dazu zählen Apricot-Brandy, Cherry-Brandy, Orange-Brandy und Prune-Brandy. Nach der Verordnung (EWG) Nr. 1014/90 handelt es sich um geschützte Bezeichnungen für eine besondere Art von Fruchtlikören. Sie werden traditionell unter Mitverwendung des namengebenden Obstbrandes hergestellt.